Steuergutschriften verlängert in 2025

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Deutsch 2025 erhält der luxemburgische Immobilienmarkt einen neuen Schwung! Das Gesetz vom 4. April 2025 (veröffentlicht im Mémorial A Nr. 121 vom 7. April 2025) verlängert bis zum 30. Juni 2025 die steuerlichen Maßnahmen des geänderten Gesetzes vom 22. Mai 2024, mit denen der Wohnungssektor belebt werden soll. Diese Bestimmungen sehen attraktive Steuergutschriften vor, sind jedoch an strenge Vorgaben gebunden. Neben den Steuergutschriften regeln sie auch die Registrierungs- und Transkriptionsgebühren, die zusammen sieben Prozent des Immobilienwerts ausmachen und damit den größten Teil der Notarkosten darstellen. Bei einem Objekt im Wert von 500.000 Euro betragen diese Abgaben demnach 35.000 Euro, während Notar- und Verwaltungshonorare vergleichsweise moderat ausfallen.

 

Zur Unterstützung Ihrer Immobilienprojekte gewährt der „Bëllegen Akt“ eine Steuergutschrift in Höhe von 40.000 Euro beim Kauf einer selbstgenutzten Immobilie mithilfe einer notariellen Urkunde. Investoren, die ein Objekt ausschließlich vermieten, können bis zu 20.000 Euro Steuergutschrift in Anspruch nehmen. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 kommen auch notarielle Urkunden, die zwischen Januar und April 2025 aufgesetzt wurden, für eine Erstattung infrage, sofern die vorgeschriebenen Formalitäten eingehalten werden.

 

Um die verlängerten Gutschriften zu beantragen, steht auf der Website der Administration de l’Enregistrement ein Formular für den „Bëllegen Akt“ bereit; wurde darin kein entsprechender Antrag in der Ersturkunde gestellt, ist eine ergänzende notarielle Urkunde erforderlich. Für die Vermietungs-Gutschrift ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Receveur einzureichen, verbunden mit der Erklärung, die Bedingungen des Artikels 4 des Gesetzes vom 22. Mai 2024 anzuerkennen. Diese Formalitäten sind unerlässlich, um bereits gezahlte Registrierungs- und Transkriptionsabgaben zurückerstattet zu bekommen oder die Vergünstigung direkt beim Erwerb zu nutzen.

 

Die Grundlage für beide Steuergutschriften bildet das geänderte Gesetz vom 30. Juli 2002, das strenge Bedingungen vorsieht. Beim „Bëllegen Akt“ muss der Erwerber sich innerhalb von zwei Jahren am gekauften Objekt anmelden und dort mindestens zwei Jahre ununterbrochen wohnen. Wer diese Verpflichtungen nicht erfüllt, muss die erhaltene Gutschrift zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Ähnliches gilt für die Vermietungs-Gutschrift, die an eine Mindestmietdauer von zwei Jahren geknüpft ist.

 

Ein Notar ist bei all diesen Schritten unverzichtbar. Er erstellt die öffentliche Urkunde, prüft Ihre Anspruchsberechtigung und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Bedingungen des Gesetzes von 2002, eingehalten werden. Außerdem begleitet er Sie bei der Erstattung bereits gezahlter Abgaben und sichert den Eigentumsübergang durch Grundbuch- und Vorkaufsrechtsprüfungen ab, wodurch Ihr rechtliches Risiko minimiert wird.

 

Diese verlängerten Steuergutschriften bieten sowohl privaten Käufern als auch Investoren eine einzigartige Gelegenheit zur Kostenoptimierung. Nutzen Sie die Chance bis zum 30. Juni 2025 und lassen Sie sich von einem Notar fachkundig und sicher beraten!

Steuergutschriften verlängert in 2025